Narrenordnung

Am 26. Januar 1937 wurde die Narrenzunft Sulz im Nebenzimmer des Gasthofs "Zum Hecht" gegründet. Seit damals wurden insgesamt 9 verschiedene Narrenkleider entworfen.

Dies sind:
Der Narrenrat im Gewand des Räuberhauptmanns Hannikel, außerdem Narro, Hexe, Salzsieder, Breagler und die Einzelmasken Polizeischantle, Hexenvater, Optimist und Pessimist.
 
Diese Narrenkleider sind ein Kulturgut und dürfen für private Anlässe nur mit Genehmigung des Narrenrates und des jeweiligen Narrenvertreters genutzt werden.
Außerdem ist das Tragen eines Narrenkleides nur über die jeweilige Fasnetssaison (Heilige 3 Könige bis Aschermittwoch) erlaubt.
 
Ein Verein wie die Narrenzunft Sulz/N. e.V. kann ohne die Mithilfe seiner Vereinsmitglieder nicht existieren. Zu dieser Mithilfe gehören auch Arbeitsdienste jeglicher Art. Wer sich für einen Arbeitsdienst freiwillig gemeldet hat, oder für einen Arbeitsdienst eingeteilt wurde, hat die Pflicht, im Falle einer Verhinderung für eine Ersatzperson zu sorgen.
 
Auch hier gilt: Gemeinsam sind wir stark!!
 
Der Sulzer Narrenruf lautet:
Narri - Narro; Narri - Narro; Narri - Narro
Hexa - Bolla; Hexa - Bolla; Hexa - Bolla...saure Brüah
 

Unser Leitspruch soll sein:

"Jedem zur Freud und niemand zum Leid"

Unsere wichtigsten Regeln

  • Der Narrenrat hat nicht die Funktion eines Erziehungsberechtigten oder eines Kindermädchens. Jeder Narr ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich und hat verursachte Schäden „ selbst “ zu regulieren.
  • Die Fasnet ist aktive Brauchtumspflege, bei der sowohl sinnloses Betrinken, als auch Schlägereien in den eigenen Reihen und mit anderen Zünften nicht erwünscht sind. Freude und Frohsinn sind nicht gleichbedeutend mit Zügellosigkeit
  • Der Narrenbändel sowie die Kleiderplakette sind sichtbar auf der rechten Seite am Maskentuch zu tragen. Narren ohne Narrenbändel oder Kleiderplakette können von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • An abendlichen Auswärtsveranstaltungen dürfen Jugendliche unter 18 Jahre nicht, oder nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
  • Der Besuch von außerplanmäßigen Veranstaltungen muss vom Narrenrat und dem jeweiligen Narrenvertreter genehmigt werden. Die Verantwortung für diese Narrengruppe übernimmt eine vom Narrenrat bestimmte Vertrauensperson.
  • Gesichtsbemalungen unter der Maske und im Narrenkleid sind nicht erlaubt.
  • Für jeden Narro und Salzsieder ist es eine Ehre und eine Pflicht den „Sulzer Narrensprung“ zu beherrschen. Die Teilnahme an den Übungsstunden ist für jeden Narr eine Selbstverständlichkeit .
  • Narren, die von Auswärtsterminen kommen, ist es nicht erlaubt, mit dem Sulzer Narrenkleid Diskotheken oder andere Veranstaltungen außerhalb von Sulz zu besuchen
  • Jegliches Auswerfen von Salz, Konfetti, Sägemehl, Asche oder ähnlichem ist nicht erlaubt.
  • Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass sich der Narr in der Öffentlichkeit nie ohne Maske, G`schell, Besen, Siedelöffel usw. aufhält.
  • Auf dem Weg zur Umzugsaufstellung muß das Gesicht mit einem Halstuch oder dem Maskentuch bedeckt werden. Auch während des Umzuges und speziell bei sämtlichen Veranstaltungen darf das Gesicht nicht gezeigt werden.
  • Beschenke nicht nur Bekannte und Freunde, sondern auch Kinder, alte Leute, Behinderte und Fremde. Die Freude ist hier besonders groß.
  • Werfe vor allem bei schlechtem Wetter dein Auswurfmaterial nicht einfach in die Zuschauer, sondern gib es ihnen in die Hand.
  • Bei einer Kleidervorstellung gehen wir „ nur komplett gekleidet “ auf die Bühne.
  • Alle Umzüge an denen wir teilnehmen beginnen an der Umzugsaufstellung und nicht irgendwo dazwischen. Ein einfädeln an der Umzugsstrecke ist nicht erlaubt.
  • Für die Hexen hat zusätzlich, zu dieser Narrenordnung, auch die „Narrenordnung der Sulzer Hexen“ ihre Gültigkeit.
  • Zur Sulzer Fasnet gehören auch unsere alten Fasnetslieder und Sprüche, die unter der Rubrik Lieder/Sprüche zu finden sind.