Narrenordnung
Sulzer Hexen
Allgemeines
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Grundvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Narrenzunft Sulz am Neckar
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Jeder Neuzugang ist verpflichtet, mindestens ein Jahr eine zunfteigene Maske oder ein Kopftuch mit Nummer zu mieten. Die Mietgebühr beträgt 25,- € für eine Saison. Außerdem wird für das Ausleihen einer Maske eine Kaution von 250,- € verlangt. Geliehene Kopftücher oder Masken sind bis spätestens vier Wochen nach Aschermittwoch in gereinigtem Zustand beim Hexenvertreter abzugeben.
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Die Zunftmasken werden nur unter Vorbehalt vergeben. Bei negativem Auffallen einer oder mehrerer Zunfthexen hat der Hexenausschuss das Recht, eine weitere Vergabe zu verweigern.
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Die Zuteilung einer eigenen Nummer liegt im Ermessen des Hexenausschusses. Bemessungsgrundlagen sind die Narrenregeln der Sulzer Hexen.
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Die Zunfthexe ist verpflichtet, an allen Sulzer Fasnetsveranstaltungen teilzunehmen.
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Alle anfallenden Arbeiten am Hexenwagen sowie am Traktor werden von den Zunfthexen ausgeführt.
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Zuteilung eines AH-Stempels ab 35 Jahren erfolgt nur in gegenseitigem Einverständnis.
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Hexen, welche mehr als zwei Jahre vor ihrem 35. Lebensjahr nicht mehr aktiv gesprungen sind, haben nicht automatisch ein Anrecht auf einen AH-Stempel. Über eine Vergabe hat in diesem Fall der Hexenausschuss zu entscheiden
Unsere wichtigsten Regeln
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Jedes Jahr wird in einem Rundschreiben an die aktiven Hexen eine bestimmte Anzahl von Terminen für Hexentanzproben vorgeschlagen. Die hier angegebenen Pflichtproben sind von den aktiven Hexen wahrzunehmen. AH-Hexen sind bei diesen Terminen herzlich willkommen.
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Alle Hexen dieweiter als 100 km von Sulz entfernt wohnen, müssen an der Hexentanzprobe nur einmal teilnehmen.
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Zu diesen Proben ist grundsätzlich die Maske und der Besen mitzubringen und während der Probe zu tragen. Der Hexentanz muss mindestens einmal Aussenkreis und einmal Innenkreis durchgetanzt werden.
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Bei Hallenveranstaltungen, sowie Veranstaltungen an denen wir unseren Hexentanz aufführen und am Schmotzigen auf dem Marktplatz, sind Strohschuhe Pflicht. An den Umzügen tragen wir schwarze Turnschuhe.
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Bei allen Veranstaltungen haben wir den Besen und die Maske dabei und lassen sie nicht im Bus oder Auto liegen. Diese Regel gilt auch für alle AH-Hexen.
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Den Hexentanz zeigen zu dürfen ist für jede Hexe eine Ehre und bitten und betteln sollte hier nicht nötig sein.
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Nummern dürfen nur nach Absprache mit dem Hexenvertreter verliehen bzw. getauscht werden. AH-Stempel dürfen grundsätzlich nicht verliehen werden.
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Wir sind keine Schlägertruppe! Wer sich dennoch dazu hinreißen lässt handgreiflich zu werden, muss mit dem Ausschluss aus der Narrenzunft Sulz rechnen.
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Hexen, die mit dem eigenen Auto von Auswärtsterminen nach Hause fahren, ist es nicht erlaubt, auf diesem Weg mit dem Sulzer Narrenkleid Diskotheken oder andere Veranstaltungen außerhalb von Sulz zu besuchen.
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In Hallen und Festzelten und während des Umzuges ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten.
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Das Schminken unter der Maske und im Narrenkleid ist nicht gestattet.
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Alle Hexen die als Begleitpersonal und zum Verkauf auf dem Hexenwagen eingeteilt sind haben die Pflicht, diesen vor dem Abstellen in Sulz zu säubern und aufzuräumen.
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Auch außerhalb der Fasnetssaison wollen wir unsere Kameradschaft pflegen. Reguläre Termine sind der Hexenstammtisch am letzten Freitag im Monat, sowie unsere Hexenwanderung am Vatertag. Auch wird versucht, jedes Jahr einen Ausflug zu organisieren. Diese Termine sind keine Pflichtveranstaltungen, aber für die Kameradschaft der Hexen sehr wichtig.
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Kleider- und Maskenbestellungen können nur über den Hexenvertreter erfolgen. Alles weitere Zubehör auf Nachfrage beim Hexenausschuss.
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Der Hexenausschuss hat das Recht, nach mehrmaligem negativem Auffallen die Vergabe eines Narrenbändels und einer Zunftnummer zu verweigern.